7/6.2.2 Annahme ohne Vorbehalt

Autoren: Schmiegel/Leopold

Nimmt der Arbeitnehmer das Änderungsangebot vorbehaltlos an, wird das Arbeitsverhältnis auf einer geänderten vertraglichen Grundlage zu geänderten Bedingungen fortgesetzt.

Annahmeerklärung

Die Annahme kann als empfangsbedürftige Willenserklärung ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erklärt werden. Die widerspruchslose Weiterarbeit zu den geänderten Bedingungen kann nur unter besonderen Umständen als konkludente Annahme verstanden werden, etwa wenn sich die Änderung unmittelbar und nachhaltig auf die Arbeit auswirkt.6) Da das Arbeitsverhältnis endet, wenn die Annahme nicht - zumindest unter Vorbehalt - erklärt wird, sollten jedoch beide Arbeitsvertragsparteien auf die Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung dringen. Die schlüssige Annahme ist auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer kein Erklärungsbewusstsein hatte.7) In diesem Fall kann er den Änderungsvertrag gem. § 119 BGB anfechten.

Annahmefrist