Autoren: Schmiegel/Sadtler |
Das
an Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind (§ |
an staatlich anerkannten Hochschulen (§ |
an staatlichen bzw. überwiegend staatlichen Forschungseinrichtungen, an institutionell überwiegend staatlichen Forschungseinrichtungen sowie an Forschungseinrichtungen, die auf der Grundlage von Art. 91b GG finanziert werden (§ |
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