8/3.6.4 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

Autor: Rudolf

Struktur der Leistung

Regelmäßig überschreitet der Entgeltanspruch der Frau pro Kalendertag 13 Euro. Die Differenz zum durchschnittlichen Arbeitseinkommen hat zunächst der Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu gewähren. Der Zuschuss gleicht den Unterschiedsbetrag zwischen dem staatlichen Mutterschaftsgeld und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten kalendertäglichen durchschnittlichen Arbeitsentgelt aus. Es handelt sich mithin um eine Nettoentgeltbetrachtung.

Zu berücksichtigendes Einkommen

Maßgebend für die Zuschussberechnung ist das Bruttoentgelt, so dass steuerfreie Nachtzuschläge und in betriebliche Altersvorsorge umgewandeltes Entgelt Berücksichtigung finden.11) Zuschläge jeglicher Art fließen ebenso wie vermögenswirksame Leistungen in die Berechnung mit ein. Gleiches gilt für Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge oder sonstige soziale Leistungen, wie z.B. ein Kindergartenzuschuss.12) Keine Berücksichtigung sollen Zuschüsse des Arbeitgebers zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung nach § 257 SGB V finden.13) Ebenfalls keine Berücksichtigung finden unverschuldete Fehlzeiten ohne Vergütungsanspruch.

Umlagefinanzierung