Rechtsgrundlagen
Arbeitssicherheitsrecht ist das Recht der Arbeitsschutzorganisation. Kernstück des Arbeitssicherheitsrechts ist das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG),1) Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit v. 12.12.1973, BGBl I, 1885, zuletzt geändert durch Art. 3 Abs. 5 des Gesetzes v. 20.04.2013, BGBl I, 868. welches an den Betrieb anknüpft. Daneben gibt es mit §§ 22, 15 SGB VIIund den hierzu ergangenen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften ("Unfallverhütungsvorschriften"), die an das Unternehmen anknüpfen.
Verantwortung des Arbeitgebers