Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Neuruppin vom 31. Mai 2019 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird an das Sozialgericht Neuruppin zurück verwiesen. Den Antragstellern wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren bewilligt und Rechtsanwalt U G, K Straße, N, beigeordnet.
I.
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