Die Klägerin verlangt vom beklagten Land eine der Höhe nach unstreitige Abfindung nach dem Tarifvertrag zur sozialen Absicherung vom 06.07.1992 (im folgenden: TV SozSich) wegen des Verlustes ihres Arbeitsplatzes.
Die Klägerin, Lehrerin für Polytechnik, trat am 01.08.1975 in den Schuldienst. Sie war zuletzt als Leiterin des dem Staatlichen Gymnasium ... angegliederten Internates tätig und erzielte in Vollbeschäftigung eine Bruttomonatsvergütung von 3.460,86 DM.
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