LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.06.1995
17 Sa 89/94
Normen:
TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 27.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8058/93

Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.06.1995 - Aktenzeichen 17 Sa 89/94

DRsp Nr. 2002/7780

Abfindung: Auslegung des Haustarifvertrags einer Bank - Rationalisierungsschutz

Sieht der Haustarifvertrag einer Bank seine Geltung "bei technischen und organisatorischen Rationalisierungsmaßnahmen, die entweder zur Veränderung der Arbeitsinhalte, zum Wegfall von Arbeitsplätzen (inklusive Auflösung oder Verkleinerung von Abteilungen) oder zu Versetzung führen", vor, besteht ein Anspruch auf tarifvertragliche Abfindung, wenn die bisher von einer Distriktverwaltung erledigten Aufgaben auf zwei andere übertragen werden und die erstgenannte geschlossen wird.

Normenkette:

TVG § 1 ;
Vorinstanz: ArbG Stuttgart, vom 27.09.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 14 Ca 8058/93