LAG Thüringen - Urteil vom 04.05.1995
1 Sa 749/94
Normen:
BAT-O § 1 ; SGB VI § 36 Abs. 5 ; TV SozSich (TV zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992) § 2 Abs. 6, Abs. 7 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Suhl - Außenkammer Sonneberg - Urteil vom 25.03.1994 - 7 Ca 785/93 -,

Abfindung: Verringerung des Abfindungsanspruchs wegen Entstehung eines Anspruchs auf gesetzliche Altersrente

LAG Thüringen, Urteil vom 04.05.1995 - Aktenzeichen 1 Sa 749/94

DRsp Nr. 2001/12154

Abfindung: Verringerung des Abfindungsanspruchs wegen Entstehung eines Anspruchs auf gesetzliche Altersrente

»1. § 2 Abs. 7 des Tarifvertrages zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992 führt zur Verringerung der Abfindung entsprechend Abs. 6, wenn dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht. Es ist unerheblich, ob der Rentenantrag gestellt wurde und Rente gezahlt wird.2. Besteht ein Anspruch auf Rente und zeitgleich ein Anspruch auf Bezug von Altersübergangsgeld, liegt in der Verringerung der Abfindung keine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern, denen nur ein Anspruch auf Altersübergangsgeld, nicht aber auf Rente zusteht.«

Normenkette:

BAT-O § 1 ; SGB VI § 36 Abs. 5 ; TV SozSich (TV zur sozialen Absicherung vom 6.7.1992) § 2 Abs. 6, Abs. 7 ; TVG § 1 ;

Tatbestand:

Zwischen den Parteien sind Abfindungsansprüche streitig.

Der am 28.04.1929 geborene Kläger war seit 01.01.1950 beim Beklagten als Lehrer beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis fand der BAT-O Anwendung.

Das Arbeitsverhältnis endete durch Kündigung wegen mangelnden Bedarfs vom 22.09.1992 zum 31.12.1991

Der Kläger hat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zunächst Altersübergangsgeld bezogen.