Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 5. Mai 2006 -
Die Parteien streiten über einen Abfindungsanspruch der Klägerin.
Die Klägerin war seit dem 1. April 1999 bei der d mbH in B (im Folgenden: D) beschäftigt. Zum 1. Oktober 2000 ging ihr Arbeitsverhältnis auf die O mbH (BG) über. Diese Gesellschaft firmierte mehrmals um. Sie war zwischenzeitlich unter der Firma S GmbH tätig und ist nunmehr unter der Firma G mbH Beklagte des vorliegenden Verfahrens.
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