Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 12.05.2016 -
Die Beklagte zu 2) wird verurteilt,
1.an den Kläger einen Nachteilsausgleich in Höhe von 40.500,00 Euro brutto zuzüglich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 30.12.2014 zu zahlen;
2.
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