Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil das Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2011 geändert und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 3. Dezember 2009 zurückgewiesen.
Die Kosten werden für alle Instanzen gegeneinander aufgehoben.
Der Streitwert wird für alle Instanzen auf 5000 Euro festgesetzt.
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