Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Celle vom 06.01.2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Vergütung Bereitschaftszeiten, wobei als Vorfrage problematisch ist, ob das anwendbare Vergütungssystem in zulässiger Weise eine Abgeltung auch vor dem Hintergrund des Mindestlohngesetzes vorgenommen hat.
Der Kläger ist bei dem Beklagten in dessen Rettungsdienst tätig. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK-RTV) in seiner jeweilig gültigen Fassung Anwendung. Der Kläger erhält Vergütung nach der Entgeltgruppe VIII Stufe 5 des DRK-RTV in Höhe von derzeit monatlich 3.007,15 € brutto als Grundgehalt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|