Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.12.2020 -
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Die Parteien streiten um die Abgeltung von tariflichen bzw. betriebsvereinbarungsgemäßen Freistellungstagen.
Der am 1959 geborene Kläger war im Zeitraum vom 04.10.1994 bis zum 31.12.2019 bei der Beklagten zu einem monatlichen Bruttogehalt von zuletzt 4619,05 € beschäftigt.
Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft beiderseitiger Tarifbindung die Tarifverträge der Metall- und Elektro Industrie NRW in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
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