LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.08.2003
6 Sa 100/02
Normen:
InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2, 108 Abs. 2 ; BUrlG § 7 Abs. 3 § 7 Abs. 4 § 13 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Heilbronn, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 463/02

Abgeltung von Vorjahresurlaub im Insolvenzverfahren

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.08.2003 - Aktenzeichen 6 Sa 100/02

DRsp Nr. 2004/7709

Abgeltung von Vorjahresurlaub im Insolvenzverfahren

Der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllende Urlaubsabgeltungsanspruch gehört zu den Masseverbindlichkeiten im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO; dies gilt auch für Urlaubsansprüche, die aus dem Vorjahr stammen und infolge rechtzeitiger Geltendmachung nach den tariflichen Vorschriften nicht verfallen sind.

Normenkette:

InsO § 55 Abs. 1 Nr. 2, 108 Abs. 2 ; BUrlG § 7 Abs. 3 § 7 Abs. 4 § 13 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Von einer ausführlichen Darstellung des Prozessstoffes wird im Hinblick auf § 69 Abs. 2 ZPO abgesehen, nachdem das Urteil des Landesarbeitsgerichts der Revision nicht unterliegt.

Statt dessen wird auf den Inhalt des angefochtenen arbeitsgerichtlichen Urteils verwiesen.

Die Parteien streiten in zweiter Instanz weiter über die Abgeltung für insgesamt xx,x Urlaubstage aus den Jahren xxxx bis xxxx als Masseforderungen. Das Arbeitsgericht hat dem Kläger insgesamt einen Urlaubsabgeltungsanspruch für xx Urlaubstage mit einem Betrag von x.xxx,xx EURO als Masseforderung für die Jahre xxxx und xxxx zuerkannt, den Anspruch des Klägers auf Abgeltung von Erholungsurlaub für das Jahr xxxx mit x,x Urlaubstagen hat es dagegen abgewiesen.