LAG Berlin - Urteil vom 26.08.2005
6 Sa 633/05
Normen:
BGB § 197 § 253 Abs. 2 § 397 Abs. 2 § 421 § 423 § 823 Abs. 1 § 826 ;
Fundstellen:
BB 2006, 1640
NZA-RR 2006, 67
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.01.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 16890/04

Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag bei Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüchen wegen Arbeitsplatzschikane

LAG Berlin, Urteil vom 26.08.2005 - Aktenzeichen 6 Sa 633/05

DRsp Nr. 2005/18681

Abgeltungsklausel in Aufhebungsvertrag bei Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüchen wegen Arbeitsplatzschikane

»Die Regelung in einem Aufhebungsvertrag, wonach sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers aus seinem Arbeitsverhältnis und aus Anlass von dessen Beendigung - gleich aus welchem Rechtsgrund - abgegolten sein sollen, kann auch etwaige Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche des Arbeitnehmers gegen seinen Vorgesetzten wegen sog. Mobbings erfassen.«

Normenkette:

BGB § 197 § 253 Abs. 2 § 397 Abs. 2 § 421 § 423 § 823 Abs. 1 § 826 ;

Tatbestand:

Der am 19. Juni 1965 geborene Kläger stand seit dem 01.September 1998 in einem Arbeitsverhältnis zu einer Bank. Ab 01. Oktober 2001 wurde er im Vermögensmanagementcenter (VMC) Berlin beschäftigt. Seit dem 01. Februar 2002 war der Beklagte sein Vorgesetzter.