LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 22.11.2023
L 16 BA 71/20
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 26.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen S 91 KR 1109/17

Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit als Berater von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis i.R.e. Statusfeststellungsverfahrens

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2023 - Aktenzeichen L 16 BA 71/20

DRsp Nr. 2024/2762

Abgrenzung einer selbständigen Tätigkeit als Berater von einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis i.R.e. Statusfeststellungsverfahrens

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Kläger im Berufungsverfahren. Eine weitere Kostenerstattung findet nicht statt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens, ob die Tätigkeit des Klägers zu 1) als Berater, Entwickler und Designer bei der Klägerin zu 2) vom 1. Mai 2016 bis zum 31. Dezember 2016 im Rahmen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Tätigkeit ausgeübt worden ist.

Die Klägerin zu 2), die seit April 2016 als H UG und von Dezember 2016 bis März 2018 als H GmbH firmierte, betreute ein Portfolio aus jungen Unternehmen im Bereich "Digital Health". Außerdem beriet sie Unternehmen aus der Gesundheitswirtschaft im Rahmen der Digitalisierung. Der Kläger zu 1) ist Diplom-Ingenieur für Kartographie. Er schloss mit der Vorgängerin der Klägerin zu 2) zum 1. Mai 2016 einen Vertrag über die freie Mitarbeit, in dem unter anderem Folgendes geregelt wurde:

"§ 1 Vertragsgegenstand