LSG Hamburg - Urteil vom 21.12.2023 (L 4 AS 90/23 D)
Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Kläger wendet sich gegen eine abschließende Festsetzung seines Leistungsanspruchs nach dem [...]