LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 14.12.2023
L 18 AS 1532/21 KL
Normen:
SGB II § 6b; SGB II § 6a; SGB II § 48 Abs. 3;

Erstattung von gewährten Bundesmitteln im Rahmen der Teilnahme am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) für Personalkosten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2023 - Aktenzeichen L 18 AS 1532/21 KL

DRsp Nr. 2024/1166

Erstattung von gewährten Bundesmitteln im Rahmen der Teilnahme am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) für Personalkosten

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird zugelassen.

Der Streitwert wird auf 41.543,62 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB II § 6b; SGB II § 6a; SGB II § 48 Abs. 3;

Tatbestand

Die klagende Bundesrepublik verlangt die Erstattung von Bundesmitteln i.H.v. 41.543,62 Euro, die der beklagte Landkreis im Haushaltsjahr 2018 beim Bund im Rahmen der Teilnahme am automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren) für Personalkosten abgerufen hat.