LSG Hessen - Urteil vom 19.06.2023 (L 5 R 217/20)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 14. Juli 2020 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. [...]