I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Wiesbaden vom 13. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt ein Darlehen wegen Kreditzinsen für eine Immobilie.
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