I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 13. September 2022 wird zurückgewiesen.
II. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 6.162,72 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten um die Erstattung der vom Kläger für die Zeit vom 1. September 2017 bis 30. April 2018 erbrachten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII) in Höhe von 6.162,72 €.
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