Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 15. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren in Höhe von 2.541,35 € festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Höhe der für die zwischenzeitlich verstorbene Ehefrau des Klägers zu zahlenden Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung im Zeitraum 1. November 2016 bis 3. Januar 2019.
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