I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Fulda vom 8. Juni 2022 aufgehoben und die Beklagte verurteilt, an ihn 359,84 € zu zahlen.
II. Die Beklagte hat für beide Rechtszüge die Kosten des Verfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen.
IV. Der Streitwert wird auf 359,84 € festgesetzt.
Der Kläger begehrt von der Beklagten die Erstattung nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II) erbrachter Leistungen in Höhe von 359,84 €.
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