LSG Hessen - Urteil vom 27.02.2023 (L 5 R 303/20)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Marburg vom 14. Oktober 2020 wird zurückgewiesen. II. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. [...]