LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 31.07.2023 (L 5 SF 65/23 E)
Die Feststellungsentscheidung vom 26. April 2023 wird geändert. Es wird festgestellt, dass die Erinnerungsführerin für das erste Quartal 2023 einen Gesamtgebührenbetrag von 1.125,00 EUR zu zahlen hat. Der [...]