Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 17. April 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens darüber, ob der Kläger aus einer Kapitalleistung ab dem 1. Juli 2011 Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zu zahlen hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|