LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.10.2023
L 10 KR 94/21
Normen:
SGB V § 39;
Vorinstanzen:
SG Lübeck, vom 17.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 385/16

Umfang eines Vergütungsanspruchs für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Kosten für die künstliche Beatmung eines Neugeborenen

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.10.2023 - Aktenzeichen L 10 KR 94/21

DRsp Nr. 2024/3107

Umfang eines Vergütungsanspruchs für eine stationäre Krankenhausbehandlung; Kosten für die künstliche Beatmung eines Neugeborenen

Bei der Berechnung der Beatmungsstunden der Beatmung mittels Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) eines frühgeborenen Neugeborenen werden nur die Zeiten des apparativen Einsatzes addiert. Beatmungsfreie Intervalle zählen nicht mit.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 17. März 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Klageverfahrens tragen die Klägerin zu 86 vH und die Beklagte zu 14 vH. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 23.633 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 39;

Tatbestand

Streitig ist der Umfang eines Vergütungsanspruchs für eine stationäre Krankenhausbehandlung.