LSG Thüringen - Beschluss vom 04.08.2023 (L 1 JVEG 303/23)
Die Entschädigung der Klägerin für die Vorlage von Unterlagen im Gerichtsverfahren L 12 R 874/21 (ihr Antrag vom 7. März 2023) wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht [...]