Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. Oktober 2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Höhe der Beiträge zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung für die Umlagejahre 2017 und 2018.
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