Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 10. März 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Dem Kläger werden Verschuldenskosten in Höhe von 1.000,00 Euro auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Überprüfung von Bescheiden der Beklagten im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall vom 22. Oktober 2002.
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