LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 27.09.2023 (L 4 SF 249/23 G)
Die Gegenvorstellung des Klägers gegen den Senatsbeschluss vom 20.06.2023 (L 4 R 320/23 B) wird zurückgewiesen. Kosten sind im Verfahren der Gegenvorstellung nicht zu erstatten. I. Der Kläger wendet sich gegen den [...]