Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 06.06.2023 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller weitere 799,50 Euro monatlich vom 11.04.2023 bis zum 31.12.2023 zu zahlen.
Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen.
I.
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