Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 30.06.2023 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Antrags- und des Beschwerdeverfahrens jeweils mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten in beiden Rechtszügen selber trägt.
Der Streitwert wird auf 4.559,44 € festgesetzt.
I.
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