Auf die Beschwerde der Kläger wird festgestellt, dass das Verfahren über die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Hauptsacheverfahren S
Im Übrigen wird die Beschwerde als unzulässig verworfen.
I.
Die Kläger wenden sich gegen die Aussetzung des Prozesskostenhilfeverfahrens in einem Rechtsstreit vor dem Sozialgericht Köln (
In dem dem Prozesskostenhilfeverfahren zugrundliegenden Klageverfahren steht die Rechtmäßigkeit des Versagungsbescheides des Beklagten vom 16.02.2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2022 im Streit. Im Rahmen des Prozesskostenhilfeverfahrens übermittelten die Kläger dem
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