Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 24.05.2022 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten noch über einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ausgehend von einem Leistungsfall am 04.07.2018 bis zum 30.06.2019.
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