Die Entschädigung der Erinnerungsgegnerin für die Teilnahme am Erörterungstermin am 24. Oktober 2022 wird auf 455,00 Euro festgesetzt.
Eine Beschwerde an das Bundessozialgericht findet nicht statt.
Die Entschädigung anlässlich der Teilnahme am Erörterungstermin am 24. Oktober 2022 wird auf 455,00 Euro festgesetzt.
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