Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Folgen des Arbeitsunfalls des Klägers vom 19. Mai 2013 und die Gewährung von Verletztengeld über den 20. Februar 2014 hinaus bis einschließlich 26. Juni 2016.
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