LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 27.01.2023
L 3 AS 30/22
Normen:
SGG § 156 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 11.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 4 AS 534/18

Wirksamkeit der fiktiven Berufungsrücknahme im sozialgerichtlichen VerfahrenWegfall des RechtsschutzinteressesBetreibensaufforderung des Senats

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.01.2023 - Aktenzeichen L 3 AS 30/22

DRsp Nr. 2023/7608

Wirksamkeit der fiktiven Berufungsrücknahme im sozialgerichtlichen Verfahren Wegfall des Rechtsschutzinteresses Betreibensaufforderung des Senats

Es bestehen Anhaltspunkte für einen Wegfall des Rechtsschutzinteresses, wenn Kläger zwar in mehreren Schriftsätzen zum Ausdruck gebracht haben, dass sie mit Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen allgemein unzufrieden sind, trotz Aufforderung des Senats aber nicht dargelegt haben, was mit dem konkreten Berufungsverfahren über eine erfolgte Leistungsgewährung hinaus noch begehrt werden sollte.

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Berufung vom 20. April 2022 gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 11. April 2022 im Verfahren ist 4 AS 534/18 als zurückgenommen gilt und das Verfahren erledigt ist.

Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 156 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer Berufungsrücknahmefiktion gemäß § 156 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).