Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 27. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Zahlung von Krankengeld für den Zeitraum 16. Februar 2019 bis 7. Juni 2020.
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