I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt vom 24. Februar 2021 aufgehoben. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 7.718,26 EUR zu zahlen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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