Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gießen vom 29. September 2022 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten auch des Berufungsverfahren mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beigeladene zu 1.) in seiner Tätigkeit als Lohnbuchhalter bei dem Kläger in der Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand.
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