Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 19. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über höhere Leistungen nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuchs – Sozialhilfe (SGB XII).
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