LSG Hessen - Urteil vom 05.06.2023
L 7 AS 26/19
Normen:
SGB X § 40 Abs. 1; SGB II § 21 Abs. 5;
Vorinstanzen:
SG Marburg, vom 07.12.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 AS 256/14

Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung und der Durchführung einer ambulanten Psychotherapie zur Aufrechterhaltung seiner Erwerbsfähigkeit

LSG Hessen, Urteil vom 05.06.2023 - Aktenzeichen L 7 AS 26/19

DRsp Nr. 2024/3933

Anspruch auf höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung und der Durchführung einer ambulanten Psychotherapie zur Aufrechterhaltung seiner Erwerbsfähigkeit

Im Hinblick auf einen - hier geltend gemachten - Mehrbedarf nach § 21 Abs. 4 SGB II dient eine medizinisch auf die Vermeidung der Verschlimmerung eines Gesundheitszustandes gerichtete Psychotherapie nicht den in § 33 Abs. 1 SGB IX umschriebenen Zielen der Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Dass damit - wie bei jeder medizinischen Krankenbehandlung - auch eine Erwerbstätigkeit ermöglicht werden könnte, wenn der Betroffene eine solche aufnehmen wollte, ist lediglich mittelbarer Nebeneffekt.

Tenor