Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 16. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Kommunikation des Klägers mit dem Beklagten per E-Mail im Streit.
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