I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 2. November 2021 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander für die Berufungsinstanz keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Aufhebung und Erstattung von Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Hinzuverdienstes der Klägerin für den Zeitraum vom 1. August 2012 bis 30. November 2014 in Höhe von zuletzt noch 3.278,26 €.
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