LSG Chemnitz - Urteil vom 15.12.2023
L 10 AS 797/20
Normen:
SGB II § 19; SGB II § 22; SGB II § 22c;
Vorinstanzen:
SG Leipzig, vom 05.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 21 AS 851/19

Schlüssiges Konzept für einen 1-Personen-Haushalt in der Stadt Leipzig nach Nachbesserung durch den Senat im Hinblick auf das Konfidenzintervall und nach Fortschreibung durch den Senat für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017; Fortschreibung anhand geeigneterer, zum Zeitpunkt der Fortschreibung bereits vorliegender Daten; Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beschränkt auf die Kosten der Unterkunft (KdU)

LSG Chemnitz, Urteil vom 15.12.2023 - Aktenzeichen L 10 AS 797/20

DRsp Nr. 2024/2231

Schlüssiges Konzept für einen 1-Personen-Haushalt in der Stadt Leipzig nach Nachbesserung durch den Senat im Hinblick auf das Konfidenzintervall und nach Fortschreibung durch den Senat für den Zeitraum Januar bis Dezember 2017; Fortschreibung anhand geeigneterer, zum Zeitpunkt der Fortschreibung bereits vorliegender Daten; Gewährung höherer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beschränkt auf die Kosten der Unterkunft (KdU)

Für einen 1-Personen-Haushalt in der Stadt Leipzig liegt für den Zeitraum Dezember 2014 bis Dezember 2016 nach Nachbesserung durch den Senat im Hinblick auf die Berücksichtigung eines Konfidenzintervalles ein schlüssiges Konzept vor.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Leipzig vom 5. August 2020 geändert und der Beklagte unter Abänderung des Bescheides vom 30. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1. Oktober 2015 verurteilt, der Klägerin für den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 31. Dezember 2015 höhere Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes unter Berücksichtigung eines monatlichen Gesamtbedarfes für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von 340,96 € zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

II.

Der Beklagte hat der Klägerin 6 % ihrer notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten.

III.