OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.05.2023
17 U 167/22
Normen:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-Spezial 2023, 745
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 18.07.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 18 O 205/17

Abgrenzung eines sog. Wie-Beschäftigten vom selbstständig Erwerbstätigen i.R.e. Anspruchs eines Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.05.2023 - Aktenzeichen 17 U 167/22

DRsp Nr. 2024/6258

Abgrenzung eines sog. Wie-Beschäftigten vom selbstständig Erwerbstätigen i.R.e. Anspruchs eines Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls

Tenor

Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18. Juli 2022 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.000,- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. Juni 2016 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Höhe von 1.072,90 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Oktober 2015 von der Forderung der Klinik1 aus der Rechnung vom 16. September 2015, tituliert im Versäumnisurteil vom 15. Mai 2019, Az.: ... freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger in Höhe von 793,94 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. Juli 2019 von der Forderung der Klinik1 aus dem Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Juli 2019, Az.: ... freizustellen.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten für die vorgerichtliche Rechtsverfolgung i.H.v. 571,44 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.