Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 30.08.2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 2.500,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 13/20 und die Beklagte zu 7/20.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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