LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 30.11.2015
16 Sa 583/15
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 11.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 325/14

Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in einem Krankenhaus

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.11.2015 - Aktenzeichen 16 Sa 583/15

DRsp Nr. 2016/2740

Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in einem Krankenhaus

Orientierungssätze: Die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus kann auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden. Ob im Einzelfall ein freier Dienstvertrag oder ein Arbeitsverhältnis vorliegt, bestimmt sich nach den Vereinbarungen der Parteien. Hierbei kann die tatsächliche Vertragsdurchführung den Inhalt des schriftlichen Vertrages widerlegen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 11. März 2015 - 8 Ca 325/15 / wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über den Arbeitnehmerstatus eines Honorararztes sowie die Erteilung einer Arbeitsbescheinigung.

Die Beklagte betreibt ein Krankenhaus und beschäftigt ca. 500 Mitarbeiter. Bei ihr ist ein Betriebsrat gebildet. Der XX Jahre alte Kläger ist seit XX.XX.2010 mit Unterbrechungen als Honorararzt bei der Beklagten beschäftigt. Wegen des Inhalts dieser Verträge wird auf Bl. 8-20 der Akten Bezug genommen. Mit Schreiben vom 29. September 2014 (Bl. 21 d.A.) kündigte die Beklagte das Vertragsverhältnis.