LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 26.10.2022
3 Sa 23/22
Normen:
TVöD -VKA § 12; TVöD -VKA Entgeltgruppe 5; TVöD -VKA Entgeltgruppe 6;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 23.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 144/21

Abgrenzung von gründlichen und vielseitigen Fachkenntnissen im Sinne der Entgeltgruppen 5 und 6 TVöD-VKA

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.10.2022 - Aktenzeichen 3 Sa 23/22

DRsp Nr. 2022/18110

Abgrenzung von "gründlichen" und "vielseitigen" Fachkenntnissen im Sinne der Entgeltgruppen 5 und 6 TVöD -VKA

Vielseitige Fachkenntnisse im Sinne der Entgeltgruppe 6 TVöD -VKA erfordern gegenüber den gründlichen Fachkenntnissen nach der Entgeltgruppe 5 eine Erweiterung des Fachwissens seinem Umfang nach.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund, Kammern Neubrandenburg vom 23.11.2021 - 13 Ca 144/21 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen diese Entscheidung wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVöD -VKA § 12; TVöD -VKA Entgeltgruppe 5; TVöD -VKA Entgeltgruppe 6;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.